Der Zivilprozess jeder modernen Rechtsordnung muss zwei gegenlaufige Ziele versohnen: die Aufklarung des Sachverhalts und die Geheimhaltung schutzwurdiger Informationen. Bei der Losung dieser Spannung haben sich in der kontinentalen und anglo-amerikanischen Rechtstradition sehr unterschiedliche Ansatze entwickelt. Thomas Vogt Geisse untersucht die Instrumente, mit welchen das deutsche, englische und US-amerikanische Recht diverse Gefahren der zivilprozessual veranlassten Informationsverbreitung regulieren. Die flexiblen Mittel des common law - beispielsweise die gerichtliche Anordnung von Informationsnutzungsverboten oder Vertraulichkeitskreisen - kontrastieren dabei mit den vergleichsweise beschrankten Kontrollmoglichkeiten deutscher Zivilrichter. Insbesondere das heikle Problem des beweisrechtlichen Geheimverfahrens wird durch den Rechtsvergleich in ein neues Licht geruckt.