Einen Widerruf von Meinungen kennt nur der Ketzerprozess. Wie ist es im Hinblick auf den Widerruf von Empfehlungen? Der Anspruch auf Widerruf von Empfehlungen unwirksamer Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG als solcher ein Unikum in der deutschen Zivilrechtsordnung bewegt sich im Spannungsverhältnis von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung sowie von Kollektiv- und Individualrechtsschutz. Hieraus ergeben sich komplexe rechtsdogmatische und praktische Fragen. Das Werk versucht, ausgehend von den Grundlagen des Widerrufs und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Fragen zu klären und dabei den Widerrufsanspruch materiellrechtlich und zivilprozessual unter besonderer Berücksichtigung dessen grundrechtlicher Brisanz aufzuarbeiten. Neben der Klärung der grundrechtlichen Vereinbarkeit des Anspruchs bilden seine dogmatische Einordnung sowie die Betrachtung seiner tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen die Schwerpunkte der Arbeit.