Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen werden seit Langem nicht mehr allein vor staatlichen Gerichten ausgetragen, sondern zunehmend auch vor Verbraucherschlichtungsstellen. Während der Zivilprozess durch den Öffentlichkeitsgrundsatz und ein hohes Maß an Transparenz geprägt ist, sieht die Verbraucherschlichtung eine öffentliche Verhandlung ebenso wenig vor wie beispielsweise Akteneinsichtsrechte Dritter. Die Arbeit widmet sich diesem Spannungsfeld zwischen Transparenz und Vertraulichkeit bei Verbraucherstreitigkeiten. Sie kommt bei dem Vergleich beider Austragungsorte Gerichte und Verbraucherschlichtungsstellen insbesondere zu dem Ergebnis, dass bei der Rechtsanwendung derzeit noch Publizitätsdefizite bestehen. Andererseits bietet das Verfahrensrecht für beide Austragungsorte de lege lata keine optimalen Rahmenbedingen, um die Vorteile von Vertraulichkeit für eine einvernehmliche Beendigung der Verbraucherstreitigkeit nutzbar zu machen.