Verbandsklagen im Verwaltungsprozess haben nicht allein altruistische Gestalt. Gewiss: Sie sind ganz uberwiegend objektiv-rechtlich ausgestaltet und als solche in unterschiedlichen Rechtsbereichen normiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Umweltverbanden in seiner Entscheidung zur Darmstadter Luftreinhalteplanung auch prokuratorische Rechte und damit einen subjektiv-rechtlichen Gerichtszugang zugesprochen. Diese besondere Rechtsstellung der Verbande ist ein Novum im verwaltungsgerichtlichen Verbandsrechtsschutz und kann Rechtsschutzlucken des engen Anwendungsbereichs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes schliessen. Sie birgt fur Verbandsklagen Entwicklungspotenzial, das die Arbeit gerade in Zeiten der auf den Schutz hochstpersonlicher Rechtsguter gerichteten Klimaklagen in subjektiv-rechtlicher Hinsicht ermittelt. Die Untersuchung vergleicht hierbei Verbandsklagen in ausgewahlten Rechtsbereichen und analysiert ihre Funktion im demokratischen System.