Seit 2014 beaufsichtigt die Europaische Zentralbank die grossten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europaischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europaischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchfuhren. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielraume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchfuhrungsmodus mit dem Primarrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht kunftig fur weitere Sachgebiete Modell stehen konnte.