Die Arbeit untersucht die uneinheitliche Rechtslage der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich. Während Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen stets besteuert werden, bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern vorbehaltlich einer Spekulationsbesteuerung steuerfrei. Die Belastungsgrundentscheidung im EStG unterscheidet damit nicht mehr den unternehmerischen und den privaten Bereich, sondern nun auch innerhalb des privaten Bereichs unterschiedliche Veräußerungsgewinne. Der Dualismus innerhalb der Veräußerungsgewinnbesteuerung wird mit §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 EStG zudem nicht folgerichtig umgesetzt. Diese Ungleichbehandlung ist dabei mangels eines besonderen sachlichen Grundes verfassungswidrig. Den Befund nimmt die Arbeit zum Anlass, einen neuen, verfassungskonformen sowie monistischen Einkommensbegriff zu entwickeln und einen konkreten Vorschlag zur Reform der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich zu unterbreiten.