Dem auf grenzüberschreitende Sachverhalte bezogenen Unionsrecht wird immer häufiger eine über das Gebiet der EU hinausgehende Anwendbarkeit bescheinigt. In der Vergangenheit ist dabei offenbar geworden, dass auch die völkerrechtsmäßige extraterritoriale Rechtsanwendung zu Konflikten in der Praxis geführt hat. In der US-amerikanischen Rechtsprechung hat sich vor diesem Hintergrund eine etablierte Rechtsprechungspraxis herausgebildet, die mitunter anhand des Prinzips der »comity« versucht, die extraterritoriale Reichweite von Rechtsakten auf das Notwendige zu begrenzen. Das Untersuchungsprogramm der Arbeit bezieht sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der sich derzeit mit ähnlichen Fragen konfrontiert sieht. Es behandelt die Frage, ob sich der Gerichtshof überhaupt mit einer Begrenzung der extraterritorialen Reichweite von Unionsrechtsakten auseinandersetzt und wie sich etwaige Begrenzungen vor dem Hintergrund u.a. der amerikanischen Erfahrung konzeptualisieren lassen.